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Der Begriff CMNI (aus dem Französischen. Convention de Budapest relative au contract de transport de marchandises en navigation interieure) bezieht sich auf das Budapester Abkommen über die Beförderung von Gütern auf Binnenwasserstraßen.
Kurzbeschreibung
Die Regelungen des CMNI-Abkommens sind am 01.03.2005 in Kraft getreten und schaffen rechtliche Regeln für den internationalen Verkehr in der Binnenschifffahrt. Das Abkommen wurde bereits am 22. Juni 2001 als Teil des Budapester Abkommens unter der Schirmherrschaft der Zentralkommission für die Rhein- und Donauschifffahrt und der UN-ECE unterzeichnet.
Mit der CMNI sollen die bisherigen spezifischen und oft stark voneinander abweichenden Regelungen für die Binnenschifffahrt abgeschafft werden. Das Abkommen regelt allgemeine Punkte wie die Rechte und Pflichten von Beförderern und anderen Vertragspartnern, gesetzliche Transportvorschriften, die Verwendung geeigneter Güterpapiere sowie die Haftung in der Binnenschifffahrt. Die CMNI ist damit gleichwertig mit der CMR im Straßenverkehr und der CIM im Schienenverkehr.