Schiffseigner
Ein Reeder ist definiert als ein Unternehmen, das mit eigenem Erwerb in der Beförderung von Schiffen tätig ist und nicht ausschließlich als Frachtführer fungiert.
Kurzbeschreibung
Eine Reederei ist eine Gesellschaftsform im Seerecht, ein Zusammenschluss mehrerer Personen (sog. Miteigentümer), die das Schiff in dem ihnen zugewiesenen Anteil für ihre gemeinsame Rechnung nutzen.