Die Speditionsversicherung und die Ablieferungsversicherung gelten als Pflichtversicherungen, die jeder Spediteur abschließen muss, wenn er Transporte für seine Kunden durchführt.
Kurzbeschreibung
Jeder Spediteur ist verpflichtet, Schäden, die bei der Ausführung des Auftrages entstehen, auf Kosten des Auftraggebers zu versichern, es sei denn, der Auftraggeber hat dem ausdrücklich schriftlich durch eine Verbotserklärung zugestimmt. Der Spediteur hat das Entgelt für jeden einzelnen Verkehrsauftrag an den Versicherer seiner Wahl weiterzugeben. Der Spediteur ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, wo die Versicherung abgeschlossen worden ist. Diese Versicherungen decken diejenigen Schäden ab, die dem Spediteur oder Logistikdienstleister bei der Beförderung vom und zum Auftraggeber sowie beim Umschlag und der Lagerung entstehen.