Gefahrübergang
Unter Gefahrenübergang versteht man den physischen Punkt, an dem das Transportrisiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Kurzbeschreibung
Der Gefahrenübergang beschreibt den Punkt, vor dem das Transportrisiko vom Verkäufer getragen wird und nach dem das Risiko auf den Käufer übergeht. Wird beispielsweise die CIF-Formel [Verschiffungshafen] verwendet, geht das Transportrisiko im Verschiffungshafen über die Bordwand des Schiffes über. Von diesem Zeitpunkt an übernimmt der Käufer das Risiko für den Transport. Der Gefahrenübergang wird automatisch bei der Festlegung der Incoterms-Formel bestimmt.