Kabotage
Der Begriff Kabotage bezeichnet die Erbringung von Verkehrsleistungen durch ein Unternehmen, das weder aus dem Herkunfts- noch aus dem Bestimmungsland stammt. Die Kabotage betrifft sowohl die Beförderung von Gütern als auch von Personen.
Kurzbeschreibung
Von Kabotage ist beispielsweise die Rede, wenn ein tschechischer Güterkraftverkehrsunternehmer eine Beförderung von Deutschland nach Österreich durchführt, weil sie weder in Deutschland noch in Österreich ihren Ursprung hat. Kabotage findet nicht nur dann statt, wenn eine Beförderung eine Grenze überschreitet, sondern auch dann, wenn der Abgangs- und der Bestimmungsort in einem Land liegen, aus dem der betreffende Verkehrsunternehmer nicht stammt.
Um die lokalen Märkte zu schützen, wurde die Kabotage häufig verboten und untersagt. Innerhalb der Europäischen Union wurden diese Vorschriften schrittweise gelockert, um dem Grundgedanken des freien Warenverkehrs zu entsprechen.