Der Binnenmarkt
Der europäische Binnenmarkt ist der Wirtschaftsraum der Länder, die der Europäischen Union angehören, ohne Binnengrenzen.
Kurzbeschreibung
Der europäische Binnenmarkt gewährleistet seit 1993 den freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Da es keine Zollgrenzen mehr gibt, ist für die Steuererhebung beim Überschreiten der Binnengrenze für den Warentransport nicht mehr der Zoll zuständig, sondern die Steuerbehörden auf der Grundlage der Steueridentifikationsnummer. Da bei der privaten Beförderung von Waren auf die Erhebung verschiedener Steuern verzichtet wird, müssen die Waren im Herkunftsland besteuert werden.