Von einer innergemeinschaftlichen Lieferung spricht man, wenn Waren innerhalb des Wirtschaftsraums der Europäischen Union verkauft und versandt werden.
Kurzbeschreibung
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn ein Unternehmen Gegenstände mit Ursprung in einem anderen Land der Union versendet oder ein Empfänger solche bestellt. Der Empfänger muss ein Unternehmer sein, der die Gegenstände für die Zwecke seines Unternehmens erwirbt. Schließlich muss der Erwerb dieser Gegenstände für den Empfänger steuerpflichtig sein.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist in der Regel steuerfrei, solange die Warenbewegung durch die entsprechenden Beförderungsdokumente und die entsprechenden Buchhaltungsunterlagen dokumentiert werden kann. Die Handelsrechnung muss hinsichtlich ihres Aussehens den einschlägigen Vorschriften entsprechen, auf die Steuerbefreiung hinweisen und die UID-Nummern von Verkäufer und Käufer enthalten.