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Incoterms
 
Die Incoterms sind internationale Regeln zur Festlegung von Handelsklauseln, die erstmals 1936 von der Pariser Handelskammer (ICC) aufgestellt wurden. Die neueste Fassung der Incoterms 2000, Publikation Nr. 560, ist seit dem 01.01.2000 in Gebrauch.
 
Kurzbeschreibung
Die Incoterms sind nicht rechtsverbindlich, das heißt, ihre Gültigkeit hängt vom Willen der Parteien ab. Sie erlangen Rechtskraft, wenn sie in den Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgenommen werden. Zusätzliche Vereinbarungen im Vertrag zwischen den Parteien haben Vorrang vor den Incoterms. In den Incoterms wird der Übergang des Risikos in Bezug auf die finanzielle Haftung definiert. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen, wenn die Gefahr auf ihn übergegangen ist, auch wenn die Ware später untergegangen ist oder eine Wertminderung festgestellt wurde. Als Beispiel können die gebräuchlichsten Formeln angeführt werden:

 

Formel

Kostenüberwälzung

Gefahrübergang

EXW
(Ab Werk, aus der Fabrik)

Aus dem Werk

Aus dem Werk

FAS
(Frei neben dem Schiff)

Franco an der Seite des Schiffes in einem bestimmten Verschiffungshafen

An der Seite des Schiffes in einem bestimmten Verschiffungshafen

FOB
(kostenlos an Bord)

Wenn die Waren im Verladehafen über die Bordwand des Schiffes gehen

Wenn die Waren im Verladehafen über die Bordwand des Schiffes gehen

CFR
(Kosten und Fracht)

Bestimmungshafen (FOB + Versicherungskosten + eventuelle Konsulatskosten + Fracht für die Beförderung)

Wenn die Waren im Verschiffungshafen über die Bordwand des Schiffes gehen

CIF
(Kosten, Versicherung, Fracht)

Bestimmungshafen (FOB + Versicherungskosten + eventuelle Konsulatskosten + Fracht für die Beförderung)

Wenn die Waren im Verschiffungshafen über die Bordwand des Schiffes gehen

CPT
(Carriage Paid To) frachtfrei bis zum Ort der Abholung, gültig für den Straßen- und Schienenverkehr

Lieferung an die Abholstelle

Übernahme der Waren durch das erste Transportunternehmen

DES
(Geliefert ab Schiff) Ab Schiff (im Bestimmungshafen)

Vom Schiff im Bestimmungshafen

Vom Schiff im Bestimmungshafen

DEQ
(Delivered Ex Quay Duty paid) ab Kai (verzollt) im genannten Bestimmungshafen

wenn sie am Kai des angegebenen Bestimmungshafens bereitgestellt werden

wenn sie am Kai des angegebenen Bestimmungshafens bereitgestellt werden

DAF
(delivered at Frontier) geliefert an die Grenze, angegebener Lieferort an der Grenze

angegebener Lieferort an der Grenze

angegebener Lieferort an der Grenze

DDP
(Delivered Duty Paid) geliefert an einen benannten Bestimmungsort im Bestimmungsland (zollpflichtig)

der vorgesehene Bestimmungsort im Bestimmungsland (ggf. auch die Entladung der Waren)

eine bestimmte Bestimmung im Bestimmungsland

DDU
(geliefert unverzollt) geliefert (unverzollt )

eine bestimmte Bestimmung im Bestimmungsland

eine bestimmte Bestimmung im Bestimmungsland

FCA 
(Free Carrier) Franco Carrier

Übergabe der Ware an den ersten vom Käufer angegebenen Spediteur

Übergabe der Ware an den ersten vom Käufer angegebenen Spediteur

CIP
(Transport und Versicherung bezahlt an) Transport und Versicherung bezahlt an

Angegebener Bestimmungsort (Versicherung bezahlt)

Übergabe an den ersten Beförderer

 

Aufgaben und Zielsetzungen
Die Incoterms regeln die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Käufers. Die Incoterms gelten nicht für Speditions- und Transportverträge. Sie regeln auch nicht die Zahlungsbedingungen (z.B. Gerichtsstand) und den Eigentumsübergang (z.B. Mängelansprüche). Sie regeln insbesondere:
Kostenteilung zwischen Verkäufer und Käufer
  • Übergang von Risiken
  • Organisation der Dokumentation
  • Übertragung der Sorgfaltspflicht (Entsorgungspflicht)
Bei den Incoterms wird hauptsächlich zwischen Ein-Punkt- und Zwei-Punkt-Formeln unterschieden. Bei ersteren gehen Kosten und Gefahr gleichzeitig am selben Punkt vom Verkäufer auf den Käufer über (z. B. FOB). Bei der Zweipunktformel gehen sie an verschiedenen Punkten und zu verschiedenen Zeiten über.