Der Begriff Gefahrgut bezeichnet Stoffe und Gegenstände, die bei einem Unfall oder bei falscher Handhabung während der Beförderung eine Gefahr für Menschen, Tiere und die Umwelt darstellen können.
Kurzbeschreibung
Gefährliche Güter werden in neun Klassen eingeteilt, z. B. explosiv, entzündlich, radioaktiv, giftig usw. Die Beförderung solcher Güter unterliegt internationalen und nationalen Vorschriften, z. B. Grenzwerte und Verpackungsvorschriften. Diese sind je nach Gefahrgutklasse und Transportunternehmen unterschiedlich.
Die Einteilung in neun Gefahrgutklassen wird in Untergruppen weiter detailliert. Jede Gruppe wird durch ein quadratisches Symbol dargestellt, wobei die Klassifizierungsnummer der Klasse am unteren Rand des Symbols zu finden ist.
In der Praxis werden die folgenden 9 Gefahrgutklassen unterschieden:
1. die Klasse der gefährlichen Güter: Sprengstoffe und explosive Gegenstände,
2. die Klasse der gefährlichen Güter: Gase
3. die Klasse der gefährlichen Güter: entzündbare flüssige Stoffe
4. die Klasse der gefährlichen Güter: entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte feste Sprengstoffe
5. die Klasse der gefährlichen Güter: oxidierende Stoffe, organische Peroxide
6. die Klasse der gefährlichen Güter: giftige und ansteckende Stoffe
7.Gefahrgutklasse: Radioaktive Stoffe
8. die Klasse der gefährlichen Güter: ätzende Stoffe
9. die Klasse der gefährlichen Güter: verschiedene andere Stoffe und Gegenstände, die nicht unter die Klassen 1 bis 8 fallen.