Unter Export im Transit versteht man die Ausfuhr, d.h. die Lieferung an einen Empfänger, der sich nicht in dem Land befindet, aus dem die Waren stammen.
Kurzbeschreibung
Im Allgemeinen spricht man von einer Ausfuhr, wenn Waren oder Dienstleistungen im eigenen Wirtschaftsraum hergestellt werden, um sie an ausländische Kunden zu liefern. Im engeren zollrechtlichen Sinn bedeutet Ausfuhr die Beförderung von Waren aus dem eigenen in ein fremdes Zollgebiet.
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