Verkaufssteuer auf Einfuhren
Die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Steuer, die auf die Einfuhr von Waren aus Drittländern in den innergemeinschaftlichen Raum erhoben wird.
Kurzbeschreibung
Neben dem Zoll ist diese Steuer die zweite Abgabe, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern erhoben wird. Der Zoll stellt für das Unternehmen eine echte Kostenposition dar, während die Einfuhrumsatzsteuer zwar vorfinanziert werden muss, aber im Zuge der Steuererklärung mit einer Vorauszahlung auf die Steuer beglichen werden kann. Der Zweck der Einfuhrumsatzsteuer besteht darin, den Verbrauch zu belasten, der durch die inländische Steuer durch Einfuhren gedeckt wird.
Die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer ergibt sich aus der Summe des Warenwertes, der Kosten für Fracht, Zölle sowie einer eventuellen Verbrauchssteuer.