Drittländer
Im Verkehrswesen werden als Drittländer alle Länder bezeichnet, die außerhalb des Gebiets der Europäischen Union liegen. Da die EU eine Zollunion bildet, werden im Handel innerhalb der Mitgliedsstaaten keine Zölle erhoben. Für Waren, die aus Drittländern in EU-Länder eingeführt werden, kann ein Zoll erhoben werden, um die Heimatmärkte zu schützen.