Bestätigung der Ausfuhr
Die Ausfuhrbestätigung ist ein Zolldokument, das bei der Ausfuhr von Waren außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wird und eine Bescheinigung für die Befreiung von der Umsatzsteuer darstellt.
Kurzbeschreibung
Werden innergemeinschaftliche Waren verkauft und in Länder außerhalb der Union exportiert, können sie in der Regel steuerfrei abgerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Waren physisch außerhalb der EU befinden und ein Nachweis darüber vorliegt. Der Nachweis wird durch Ausfuhrquittungen erbracht, es werden aber auch andere Dokumente akzeptiert. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist der Verkäufer verpflichtet, Umsatzsteuer zu berechnen, sie dem Käufer in Rechnung zu stellen und seinerseits die fällige Steuer an das Finanzamt abzuführen.